Nachgefragt – Zukunft, Kosten und Kostenverteilung der Nahwärme Hausen — Juli’2024

Lesezeit ca. 5min

Stand 06.07.2024

Für die Zukunft von Hausen stellt das Projekt Nahwärme eine große Chance auf ein nachhaltiges und zukunftsgerichtetes Energieprojekt dar.
Wir von Seiten der UWG-Hausen befürworten das Projekt, vermissen aber bisher eine klare und eindeutige Kommunikation. Dies gilt für die Infos innerhalb des Gemeinderats genauso wie für die öffentlich zugänglichen Infos an die Bürgerschaft.
 
Die Verunsicherung, die dadurch bei den Bürgern verursacht wurde, hat unserer Meinung nach dazu geführt, dass von den ursprünglich 220 unterschriebenen Vorverträgen 60 Teilnehmer davon zurückgetreten sind. Das entspricht fast einem Drittel der ursprünglichen Interessenten.

Wir befürchten, dass die fehlende Transparenz und Kommunikation zu einem Kollaps des gesamten Nahwärmeprojektes führen kann.
Für die Zukunft von Hausen könnte das Scheitern des Projekts Nahwärme fatale Auswirkungen haben, da es dadurch in absehbarer Zeit unwahrscheinlich wird, ein ähnliches Projekt wieder ins Leben rufen zu können.
Die offenen Punkte Finanzierung und technische Umsetzung sind unserer Meinung nach die Ursache dieser Verunsicherung.
 
Um mehr Klarheit und Transparenz zu schaffen, haben wir einen Teil der offenen Fragen
an unseren Bürgermeister und die Nahwärme Hausen GmbH gestellt.

Hier nun die Fragen und Hintergründe :

Wie werden die restlichen 7 Millionen Euro Investitionskosten vorfinanziert und im Detail umgelegt?

Wie viele Haushalte haben den aktuellen Wärmeliefervertrag bereits unterschrieben abgegeben?

Hintergrund:
Aktuell gibt es einen geänderten Wärmeliefervertrag (WLV) der Updates zum Stand Dezember ’23 bereit hält. Hierzu gab es viel Kritik und Sorgen von Seiten der Bürger. In der Gemeinderatssitzung April ’24 wurde u.a. ein umfassender Fragenkatalog von einigen Anschlusswilligen dem Bürgermeister übergeben.

Ab wieviel Teilnehmer, rechnet sich die Nahwärme Hausen, mit dem aktuellen Planungsstand?

Hintergrund:
Das derzeitige gesamte Nahwärmekonzept ist laut allgemeinen Aussagen für 300 Anschlüsse ausgelegt. Die Zustimmung zum aktuellen WLV wurde in GR-Sitzung April, von einigen Bürgern öffentlich in Frage gestellt.

Ab welcher Teilnehmerzahl ist die Förderung der Nahwärme Hausen gesichert?

Hintergrund:
Zu Zeiten der Vorverträgen hieß es das eine Mindestzahl von 180 Teilnehmern erreicht werden muss.

Wie findet die Vorfinanzierung des Nahwärmeprojektes genau statt, wer trägt welches Risiko und welche Sicherheiten werden von Gemeinde und Nahwärme Hausen GmbH gegenüber dem vorfinanzierenden Kreditinstitut eingebracht?

Hintergrund:
Wir sprechen beim Nahwärmeprojekt von einem Millionenschweren Bauprojekt. Es gibt Zweifel darüber, welche Sicherheiten die GmbH in die Finanzierung mit der Bank einbringt und ob die Mindesteinlage der üblichen 12.500 Euro (§ 7 Abs. 2 GmbHG) bzw. ob die Summe von 25.000 Euro der persönlichen gesamtschuldnerischen Haftung überhaupt ausreichend für ein solches Projekt bzw. für die Bank sein kann?

Im Detail: Muss bzw. wird die Nahwärme Hausen GmbH ein erhöhtes Stamm-/Grundkapital für die Haftung bei Insolvenz aufbringen?

Hintergrund:
In der Regel haften die Gesellschafter im Falle einer Insolvenz nur mit der erbrachten Stammeinlage. Es ist jedoch denkbar das bei großem finanziellen Risiko, eine höhere Stammeinlage nötig oder u.U. gefordert wird.

Erhält der 1.Bürgermeister ein Gehalt als Geschäftsführer der Nahwärme Hausen GmbH ?

Hintergrund:
Wenn der erste Bürgermeister seine Funktion als Geschäftsführer der Nahwärme Hausen GmbH, während seiner Dienstzeit wahrnimmt, erhält er denn dann dafür eine Aufwandsentschädigung/Gehalt zusätzlich zu seinen Bezügen als Bürgermeister der Gemeinde oder fließt dies aus Ausgleich in die Gemeindekasse ein? Wie wird hier gerechnet?

Liebe Nahwärme Hausen GmbH, lieber Bürgermeister. Wir bitten um Beantwortung der Fragen.
Für den Fall das hier genannte Zahlen nicht dem aktuellen Stand entsprechen, bitte wir um Info um diese korrigieren zu können.

Anmerkung der Redaktion

Lieber Leser, Du hast Fragen die Du hier gerne sehen möchtest? Dann her damit, wir freuen uns!
Schicke uns Deine Frage/n an die nachgefragt@uwg-hausen.de.

Vorstand der UWG-Hausen


Platz für Nachtrag



Gemeinderatsitzung – März ‘2026

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 09.03.2026 im Sitzungssaal des Rathauses

Die erste Gemeinderats-Sitzung nach der Kommunalwahl zog mit 23 Zuhörern wieder großes Interesse nach sich. Auch die Presse entsandte zwei Vertreter. Aus dem Gremium fehlte entschuldigt Koll. Lindner und Koll. Heilmann.
Aus  Bürgerfragestunde wurde von Herrn Dr. Lars Hoffmann berichtet, dass es bei der Anlieferung zur Nahwärmbaustelle mit mehrern Lkw’s zu erheblichen Verkehrsstauungen gekommen sei. Und dies gerade während des Schulbusbetriebes. Wie immer versprach der Bürgermeister für Abhilfe zu sorgen bzw. wusste nichts von den Störungen. Die Tagesordnung wurde mit 15:0 einstimmig genehmigt.


TOP 1: Die Niederschrift wurde mit 14:0:1 Stimmen genehmigt. Eine Enthaltung wegen Abwesenheit.

TOP 2: „Information des Bürgermeisters“, trug der Bgm. vor:

  • In seinem Wahlrückblick bedankte er sich bei allen Beteiligten. Die erste Sitzung des neu gewählten Gemeinderates findet am 11.05.2026 statt.
  • Für die Nahwärme soll am 25.03.2026 der Kamin und am 11.03.2026 der Pufferspeicher installiert werden. Die Tiefbauarbeiten werden in der Thurner Straße fortgesetzt. Ab April soll es dann warmes Wasser geben.
  • Die Arbeiten am Gemeindezentrum befindet sich auch im Endspurt. Die Stelen und Außenanlagen sind soweit fertig. Für die Halle ist am 19.03.2026 die Abnahme durch den Prüfsachverständigen in Sachen Brandschutz geplant (Anm. hoffentlich ergeht es uns nicht so wie dem Berliner Flughafen).
  • Die Radwegbrücke soll nun am 23.03.2026 eingehoben werden.
  • Am gleich Tag soll auch die Dr. Kupfer Straße ihre Deckschicht bekommen (Anm. mal sehen, ob es beim dritten Anlauf klappt).

TOP 3: Unter dem TOP „Öffentliche Bekanntgabe der in der nicht-öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse“ wurde die neuen Mitarbeiterinnen in der Gemeindeverwaltung vorgestellt. Die wurden bereits in meiner letzten Berichterstattung erwähnt.

TOP 4, TOP 4A,TOP 4B: Unter diesen TOP’s waren die eingegangen Einwendungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Großer Acker“ in Wimmelbach abzuwägen. Die Einwendungen umfassten 28 Seiten, davon kamen 32 von behördlicher Seite und 2 von Privatleuten. Zu jeder Einwendung musste ein einzelner Beschluss gefasst werden.

  • Der Inhalt kann nur im Telegrammstil wiedergegeben werden. Wer die kompletten Unterlagen einsehen möchte, kann sich bei mir melden.
  • Das Amt für Landwirtschaft und Forsten sah eine Baumfallgrenze von 25 m für notwendig. Einstimmig angenommen.
  • Die Bundesnetzagentur hatte Bedenken im Bereich der Funkbetroffenheit angemeldet. Da kein Gebäude über 20 m Höhe sein wird, ist dies hinfällig. Einstimmig angenommen.
  • Die Telekom wollte im Planbereich die Versorgung mit der Telekommunikationsstruktur sichergestellt wissen. Dem kommt man natürlich nach. Einstimmig angenommen.
  • Das Landratsamt Forchheim, Fachbereich 32 Straßenverkehr und Fachbereich 37 Müllabfuhr, wiesen auf die gängigen Richtlinien zu Straßenbreiten und Wendeanlagen für Müllfahrzeuge hin. Diese werden berücksichtigt. Einstimmig angenommen.
  • In der Stellungnahme des Fachbereich 42 Untere Naturschutzbehörde des Landratsamt Forchheim ging es um die Sorten der Hecken und Sträucher und deren Pflege. Einstimmig angenommen.
  • Ein weiterer Fachbereich des Landratsamt Forchheim, die Nr. 44 Immissionsschutz, verwies auf den Altlastenkataster. Die Fläche ist dort nicht aufgeführt, also auch einstimmig angenommen.
  • Der regionale Planungsverband Oberfranken-West verwies auf diverse Bekanntmachungen. Einstimmig angenommen.
  • Das staatliche Bauamt Bamberg hatte Bedenken bzgl. der Einfahrt zur B 470 angemeldet.
  • Die Gemeinde wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs darstellen. Einstimmig angenommen.
  • Das Wasserwirtschaftsamt Kronach prüfte den Hochwasserschutz und die Gewässerentwicklung, sowie die Abwasser- und Niederschlagsbeseitigung. Sie schlugen den Bau von Zisternen vor, um das Regenwasser aufzufangen z.B. für die Gartenbewässerung. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen.

Verwunderlich nur, dass die Regenwassernutzung gerade mein Vorschlag war und in der Sitzung  seinerzeit abgelehnt wurde. Die Bauherrn werden wohl dann so schlau sein und auch ihre Toilettenspülungen an die Zisternen anhängen.

  • Die Bürgereinwendungen betrafen den Rad- und Gehweg. Man möge einen Abstand von 40 bis 50 cm einhalten. Einstimmig angenommen, da der angeführte Weg sogar einen Abstand von 90-100 cm haben soll.
  • In der zweiten Bürgereinwendung ging es mehr um formale Angelegenheiten, z.B. dass die öffentlich Auslegung in die Weihnachtszeit fiel, wo doch die Gemeindeverwaltung geschlossen war. Die Stellungnahme der Gemeinde verwies darauf hin, dass in der gesamten Auslegungszeit alle Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde einsehbar war und dies dem § 4a/IV BauGB entspricht. Einstimmig angenommen.

So ging auch der Gesamtbeschluss mit 15:0 Stimmen durch. Der Billungs- und Aufstellungsbeschluss, also dass weitergemacht wird, ging folgerichtig auch einstimmig durch.

In TOP 5, TOP 5A, TOP 5B Bebauungsplan „Erweiterung Bauhof“ ging es um eine ähnliche Thematik. Nur das man hier bereits schon in der zweiten Runde ist. D.h. es wurden die Stellungnahme der Gemeinde auf die eingebrachten Einwendungen hin geprüft.

Ich kann es vorweg nehmen. Die Stellungnahme der Gemeinde haben der Prüfung Stand gehalten. So gingen alle Beschlüsse einstimmig durch mit der Ausnahme bei einer persönlichen Betroffenheit. Somit erging ein einstimmiger Satzungsbeschluss bei einer Enthaltung.

TOP 6: Unter diesen TOP wurde unser Geschäftsantrag zur Ergreifung von weiteren Präventionsmaßnahmen zur Abmilderung von Hochwasser- und Starkregenereignissen behandelt. Der gesamte Antrag ist per PDF einsehbar.

Uns ging es vor allem um einen echten und wirksamen Hochwasserschutz. Alarmierungsanlagen hin und her – unter Strich wird kein Tropfen Wasser zurück gehalten.
Ein wichtiger Punkt war die Zusammenarbeit mit den Heroldsbachern auf diesem Gebiet, denn von dort kommt bekanntlich das Hochwasser. Der Antrag sollte lediglich zur Diskussion anregen.
So erfuhr man vom Bgm., dass das Wasserwirtschaftsamt Kronach am 07.04.2026 einen Hochwassercheck in Hausen durchführen wird. Und er den Antrag mit in die nächste Sitzung des Abwasserzweckverbandes mitnehmen wird. So ging auch unser Antrag einstimmig durch.

TOP 7: Unter „Tagesordnungsergänzungen und Anfragen“ trugen vor:

Koll. Garcon:

  • seinen Antrag aus der letzten Sitzung die Zahlen auf der Homepage der Gemeinde zu aktualisieren.

Koll. Mauser:

  • bemängelte den Ausfall der letzten Straßenlaterne beim Skaterpark – Antwort Bgm.: Die verantwortliche österreichische Firma hat den Ausfall ebenfalls bestätigt, aber noch keinen Techniker schicken können.
  • mahnte, wie viele Anwohner auch, dass bei der Einfahrt von Thurn kommend zu schnell und verkehrswidrig gefahren wird. Antwort Bgm.: Die vom Planungsbüro gemachten Voraussetzungen entsprechen nicht den Umständen. Man hat mit dem Planungsbüro einen Ortstermin vereinbart.

Koll. Kemeth:

  • hinterfragte die 2 zusätzlichen Baugrundstücke beim neuen Baugebiet „Großer Acker“, welcher in der ursprünglichen Planung fehlten. Antwort Bgm.: Die beiden Baurechte mussten aus planungstechnischen Gründen mit in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Gehören aber nicht der Gemeinde. Deshalb auch die Bezeichnung 10 + 2 (wobei 2 Bauplätze an die Kirche abgegeben werden müssen).

Koll. Brandmeier

Ich hatte eine Vereinsanfrage weiterzuleiten bzgl. der Mietkosten für die Benutzung der neuen Halle.
Antwort Bgm.: Die Nutzungsordnung wird in der nächsten Sitzung im April auf der Tagesordnung sein.

Die Sitzung fand um 20.15 Uhr ihr Ende. Die nicht-öffentlichen Sitzung schloss um 20.36 Uhr.
GR Georg Brandmeier