Nach Information des Landratsamts Forchheim können Unwettergeschädigte auch im Jahr 2018 Notstandsbeihilfen aus einem speziell hierfür vorgesehenen Härtefond beantragen. Weitere Informationen, sowie Antragsformulare, finden sich auf den Internetseiten der Bezirksregierung Oberfranken.
Dort heißt es hierzu (Punkt 3. „Notstandsbeihilfen“):
Aus dem Härtefonds können Privathaushalte, Gewerbebetriebe und selbstständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft Zuschüsse als Notstandsbeihilfen erhalten. Voraussetzung ist, dass Wohngebäude und Hausrat bzw. unternehmerisches Vermögen der Betroffenen geschädigt wurde und dass die Geschädigten ohne staatliche finanzielle Unterstützung in eine existentielle Notlage zu geraten drohen.
Die Unterlagen sind gesammelt beim Landratsamt Forchheim einzureichen.