Seit geraumer Zeit ist bekannt, dass der Bürgermeister hinsichtlich der fristgerechten Vorlage der Jahresrechnungen im Verzug ist.
Bis heute wurden die Jahresrechnungen 2016, 2017 nicht vorgelegt. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass die Jahresrechnung 2018 deren Vorlage zum 01.07.2019 zu erfolgen hat, dem Gemeinderat präsentiert wird.
Es gibt hinsichtlich der Regelung für einen Verzug keine bekannten gesetzlichen Konsequenzen oder gar Sanktionen gegen den Bürgermeister.
Gleiches gilt im Übrigen für die überörtliche Rechnungsprüfung durch das Landratsamt Forchheim mit seiner Kommunalaufsicht.