Untitled

Lade Veranstaltungen

« Alle Veranstaltungen

  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Bauausschuss – Juni 2020

16. Juni 2020 @ 19:00 - 21:00

Am Dienstag den 16.06.2020 findet um 19:00 Uhr  die Sitzung vom Bauausschuss, in der Mehrzweckhalle Hausen statt.
Die Gemeinde hat alle interessierten Bürger eingeladen.
Denkt bitte an Euren Mundschutz!

Öffentliche Tagesordnung:

01 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 12.05.2020
02 Öffentliche Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse
03 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB; Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich des Bebauungsplanes und Grünordnungsplanes Nr. 11/14 (Neuaufstellung) Gebiet Forchheim – Kersbach, Bereich südlich Gewerbegebiet „Sandäcker“, zwischen Bahnlinie und St 2243 Gewerbegebiet „Bertelsweiher“
04 Anbau einer unbeheizten Dachloggiaverglasung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 741/22 der Gmkg. Hausen
05 An- und Umbau eines best. Zweifamilienhauses in ein Einfamilienwohnhaus mit integrierter Büroeinheit; Abbruch sowie Neuerrichtung einer best. Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 741/7
06 Errichtung einer Überdachung für den Waldkindergarten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 798 der Gmkg. Mark, gemeindefreies Gebiet
07 Aufstellung eines Schaukastens für den Waldkindergarten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 882 der Gmkg. Hausen
08 Tagesordnungsergänzungen, Informationen und Anfragen

*Die verwendete Endzeit ist nur rein formell und entspricht keiner Vorgabe.

Veranstaltungsort

Mehrzweckhalle Gemeinde Hausen
Heroldsbacher Straße 51
Hausen, Bayern 91353 Deutschland
Veranstaltungsort-Website anzeigen

Veranstalter

Gemeinde Hausen
Veranstalter-Website anzeigen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Zur Bereitstellung der Kommentarfunktion müssen wir aus technischer Sicht einige Daten aus Deiner Kontaktaufnahme speichern. Diese Daten werden wir nicht weitergegeben, übermitteln oder zu einem anderen Zwecken als dem zur Kommentarfunktion gehörenden nötigen Umfang nutzen.